Platzordnung
Campingplatz-Adresse:

Themencamping Grünewalder Lauch
Lauchstraße 99-101
01979 Lauchhammer / Grünewalde
Telefon: +49 3574 3826
E-Mail: anfrage@themencamping.de
Web: www.themencamping.de
So ist`s richtig – Campingplatzordnung
Sehr geehrte Gäste, die Betreiber der Themencamping GmbH heißen Sie herzlich Willkommen und wünschen Ihnen eine gute Erholung. Wir sind bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was der Erholung und Ruhe in Ihrem Urlaub beeinträchtigen könnte. Beachten Sie deshalb bitte die nachstehenden Regelungen.

1. Der Zutritt zum Themencamping ist grundsätzlich nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Gast oder Besucher meldet sich daher zuerst in der Rezeption bzw. im gastronomischen Bereich an. Unsere Mitarbeiter dürfen den Ausweis/Reisepass eines jeden Gastes oder Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Gast oder Besucher in der Rezeption bzw. im gastronomischen Bereich wieder ab. Der Gast oder Besucher zahlt am Tag der Anreise bzw. der Abreise nach dem aushängenden Entgeltverzeichnis die für diesen Themencampingplatz festgesetzten Gebühren. Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten abzugeben.

2. Gezahlte Kautionen für Chipkarten, Münzen, Schlüssel und Adapter werden am Tag der Abreise bei Rückgabe erstattet.

3. Beim Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Reisemobilen sowie der Abstellung von Pkw`s folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Mitarbeiter/innen. Beachten Sie bitte den Grenzverlauf.

4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Themencamping. Alle Anlagen und Einrichtungen sind unter Beachtung der Nutzungshinweise pfleglich und schonend zu behandeln bzw. zu nutzen. Das Beschädigen von Bäumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher (Mieter) von Beschädigungen wird schadensersatzpflichtig.

5. Auf Sauberkeit legen wir im Interesse aller Gäste großen Wert. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärräume betreten.

6. In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäschewaschen sowie Geschirr spülen untersagt. Dafür sind die Spülplätze in der Küche und Waschplätze sowie Waschmaschinen und Trockner im Wäscheraum vorgesehen. Das Waschen der Wohnwagen und der Kraftfahrzeuge ist im Themencamping nicht erlaubt (Ausnahme Sonderregelung Dauercamper).

7. Einfriedungen und Bepflanzungen der Standflächen sind nur im Dauercampingbereich nach der Genehmigung durch den Betreiber gestattet. Das Anlegen von Gräben ist verboten. Bei der Aufstellung von Zelten oder Vorzelten ist darauf zu achten, dass durch Schnüre, Pflöcke (Heringe) oder anderes Zeltzubehör keine Gefährdung anderer Personen entsteht. Das Sprengen bzw. Wässern von Rasenflächen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.

8. Abfälle aller Art gehören in die jeweils vorgesehenen Behälter. Bitte beachten Sie unbedingt die Trennung Ihrer Abfälle entsprechend der Ausschilderung.

9. Hunde dürfen im Themencampinggelände nicht unkontrolliert herumlaufen, sie sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Hundehalter spezieller Rassen müssen bei Aufforderung durch das Team der Themencamping-Gruppe ausweispflichtig (Führungszeugnis) sein. Die Besitzer haben dafür zu sorgen, dass das Themencampinggelände und angrenzende Gewässergebiete durch ihre Tiere nicht verschmutzt werden. Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich und unaufgefordert in der Restmülltonne zu entfernen. Verursachte Schäden trägt grundsätzlich der Hundehalter.

10. Das Befahren des Themencamping darf nur im Schritttempo erfolgen und ist auf das Notwendigste zu beschränken. Auf dem gesamten Themencampinggelände gilt die StVO.

Stand: Februar 2019



11. Für die Zeit von 22.00 – 07.00 Uhr gilt im Themencampinggelände Platzruhe. Während dieser Zeit darf kein Kraftfahrzeug das Themencampinggelände befahren, ausgenommen sind Versorgungsfahrzeuge. Jede Art der Ruhestörung ist zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeit ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Der Geräuschpegel vom angemieteten Stellplatz darf von den umliegenden Stellplätzen nicht als störend empfunden werden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. 12. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo bewegt werden. Achten Sie auf alle Kinder und weitere Personen. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren und Begehen des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- oder schneefrei gehalten werden.

13. Für offene Feuer ist nur die hierfür vorgesehene Feuerstelle (Grillplatz) zu benutzen. Bei Bedarf ist dies beim Betreiber anzumelden. Alle Feuer sind spätestens 24.00 Uhr zu löschen. Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie auf dem Grillplatz erlaubt, sofern die Grünflächen nicht beschädigt werden. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Themencampingbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grill- und Feuerverbot aussprechen.

14. Um unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden, bitten wir Sie, für Ballspiele die empfohlenen Flächen zu nutzen. Für Kinder steht der ausgewiesene Spielplatz zur Verfügung. Das Ausheben von Sandgruben auf dem Platzgelände ist verboten. Eltern haften für die Einhaltung dieser Regelungen durch ihre Kinder.

15. Der Stellplatz ist von jedem Campinggast bei seiner Abreise wieder vollständig in Ordnung zu bringen. Notwendige Nachräumungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Platz ist am Tag der Abreise spätestens bis 12.00 Uhr zu verlassen, andernfalls muss eine weitere Tagesgebühr erhoben werden.

16. Jeder Gast und Nutzer des Themencamping ist verpflichtet, auf Verlangen eine gültige Gasprüfung seiner Anlage nachzuweisen.

17. Das Mitführen, Aufstellen und Benutzen von Stromaggregaten jeglicher Art ist auf dem Campingplatz nicht gestattet.

18. Der Bereich der Themencamping GmbH ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vor dem Themencampinggelände sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Genehmigung durch den Betreiber. Darüber hinaus sind die Ausübung bzw. öffentliche Darstellung parteilicher Interessen im Themencampinggelände grundsätzlich untersagt.

19. Angemietete Objekte sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen wurden. Für entstandene oder verursachte Schäden haftet der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, bis zur Schadenregulierung eine Kaution bis 10.000,- € zu erheben.

20. Der Betreiber und deren Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechtes ermächtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Ferienareals und im Interesse der Gäste geschieht.

21. Buchungen bzw. Reservierungen nehmen wir jederzeit entgegen, bei Buchungsstornierungen gelten die in den AGB`s festgehaltenen Regelungen der Themencamping GmbH.

22. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird diese Themencampingordnung in allen Punkten akzeptiert.



Betreiber: Themencamping GmbH Geschäftsführer: Jens W. Bohge